Die Gesundheit der Zentralschweizer Gewässer ist von invasiven, gebietsfremden Tieren und Pflanzen bedroht. Etwa die Quaggamuschel hat sich in Bodensee und Rhein bereits so stark verbreitet, dass der Fischfang und die Infrastruktur schon jetzt stark leiden. In den Zentralschweizer Seen kommt die Quaggamuschel nach aktuellem Kenntnisstand noch nicht vor!

 

Damit das so bleibt, müssen alle ihren Beitrag leisten und am See oder Fluss wichtige Verhaltensregeln beachten!

 

Für Boote und Schiffe auf Zentralschweizer Seen gilt seit dem 1. Juli 2023 eine Reinigungspflicht, wenn sie das Gewässer wechseln.

Diese Reinigungspflicht wird ab dem Sommer 2024 in eine umfassende Schiffsmelde- und -reinigungspflicht ausgebaut. Schiffslenkende müssen dann neu Gewässerwechsel von immatrikulierten Schiffen online melden und diese vor der Einwasserung professionell reinigen lassen.

Die Zentralschweizer Kantone reagieren damit auf die wachsende Bedrohung durch invasive Arten in Gewässern und ergreifen Massnahmen, um die Verbreitung über Freizeitschiffe, die als Hauptverbreitungsweg gelten, einzudämmen. Bis im Sommer 2024 werden alle Schifffahrtsgesetzgebungen der Kantone Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Zug und Luzern entsprechend angepasst. Die Reinigungspflicht gilt auch für Schiffe, die innerhalb der Zentralschweiz das Gewässer wechseln.

Reinigungsstellen für Schiffe:

(gültig bis Sommer 2024)

 

 

Karte per App

 

 

 

¨

Schiff richtig reinigen

Hier finden Sie eine Anleitung für die fachmännische Schiffsreinigung
(gültig bis Sommer 2024):

Zur Anleitung