Schiffsmelde- und -reinigungspflicht (SMRP) für Schiffe mit Kennzeichen / Kontrollschild
Für immatrikulierte Schiffe auf Zentralschweizer Gewässern gilt ab August 2024 bei jedem Gewässerwechsel eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht (Bootsmelde- und Bootsreinigungspflicht):
1. Melden Sie online den geplanten Gewässerwechsel Ihres Schiffes mit diesem Meldeformular. Dies gilt auch, wenn das Schiff innerhalb des Kantons in ein anderes Gewässer verlegt wird.
2. Lassen Sie Ihr Schiff fachgerecht reinigen in einer anerkannten Reinigungsstelle.
3. Sie erhalten automatisiert eine Freigabe für das Gewässer und dürfen Ihr Schiff einwassern. Führen Sie die Freigabe digital oder ausgedruckt auf dem Schiff mit und zeigen Sie sie bei einer Kontrolle vor. Der Melde- und Freigabeprozess ist kostenfrei.
Einführungsphase bis Ende September 2024:
Halterinnen und Halter von bereits zugelassenen Schiffen deklarieren während der Einführung der SMRP einmalig das Standortgewässer («Heimgewässer») des Schiffs und erhalten so eine kostenfreie Freigabe für dieses Gewässer. Diese bleibt so lange gültig, bis das Schiff das Gewässer wechselt und die Schritte 1-3 erfolgen.
Auch für Schiffe, die neu zugelassen werden, ist zukünftig im Rahmen der Zulassung eine Selbstdeklaration des Standortgewässers nötig, damit eine Freigabe erfolgt.
Zusatzinformation Kanton Zug:
Im Kanton Zug gilt seit 11. April 2024 ein Verbot für Schiffe ohne ZG-Kennzeichen. Das betrifft den Ägerisee und den im Kanton Zug gelegenen Bereich des Zugersees.
Zusatzinformation Kanton Schwyz:
Im Kanton Schwyz im Lauerzersee, Wägitalersee, Sihlsee und Zugersee gilt seit 1. Juni 2024 ein Verbot für Schiffe ohne SZ-Kennzeichen.
Zusatzinformation Kanton Obwalden:
Im Kanton Obwalden im Sarnersee, Lungerersee und Melchsee gilt per 1. August 2024 ein Einwasserungsverbot für Schiffe ohne OW-Kennzeichen.
Zusatzinformation Kanton Bern:
Als erster weiterer Kanton hat sich Bern dem Zentralschweizer Vorgehen angeschlossen und führt die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht ebenfalls noch 2024 ein. Weitere Informationen (DE/FR) zu der Pflicht im Kanton Bern.