
Bootsreinigungspflicht
Oft werden aquatische Neobiota unbemerkt durch den Menschen verbreitet: Sie werden mit Booten und Schiffen von einem Gewässer zum nächsten verschleppt. Einige aquatische Neobiota, wie Muscheln und Fischeier, können mehrere Stunden bis Tage ausserhalb des Wassers überleben. Neobiota wie die Quaggamuschel verbreiten sich invasiv und bedrohen das Gleichgewicht von Ökosystemen.
Seit dem 1. Juli 2023 gilt für Schiffe und Boote auf Zentralschweizer Seen eine Reinigungspflicht, wenn sie das Gewässer wechseln. So wird die Verbreitung invasiver Neobiota, wie etwa die Quaggamuschel, verhindert.
1. Reinigen Sie nach dem Auswassern alles mit einem Hochdruckreiniger, möglichst mit heissem Wasser. Die Reinigung muss auf einem Platz mit Anschluss an die Kanalisation durchgeführt werden. Lassen Sie Bilgen- und Restwasser vollständig ab. Ölverschmutztes Wasser unbedingt separat entsorgen!
2. Kontrollieren Sie Bootsrumpf, -anhänger, Motor, Taue, Anker sowie Sport- und Fischereigeräte auf Rückstände von Pflanzen und Tieren.
3. Trocknen Sie die Ausrüstung vor der Nutzung auf einem anderen Gewässer vollständig.
Kontakte
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