Schiffsreinigungspflicht
Helfen Sie mit, die Ausbreitung aquatischer Neobiota zu verhindern!
Oft werden aquatische Neobiota unbemerkt durch den Menschen verbreitet: Sie werden mit Schiffen von einem Gewässer zum nächsten verschleppt. Einige aquatische Neobiota, wie Muscheln und Fischeier, können mehrere Stunden bis Tage ausserhalb des Wassers überleben. Neobiota wie die Quaggamuschel verbreiten sich invasiv und bedrohen das Gleichgewicht von Ökosystemen.
Für Boote und Schiffe auf Zentralschweizer Seen gilt seit dem 1. Juli 2023 eine Reinigungspflicht, wenn sie das Gewässer wechseln. So wird die Verbreitung invasiver Neobiota, wie etwa die Quaggamuschel, verhindert.
Diese Reinigungspflicht wird ab dem Sommer 2024 in eine umfassende Schiffsmelde- und -reinigungspflicht ausgebaut. Schiffslenkende müssen dann neu Gewässerwechsel von immatrikulierten Schiffen online melden und diese vor der Einwasserung professionell reinigen lassen. Für nicht immatrikulierte Schiffe ist die Reinigung wie bisher eine Empfehlung.