
Klimastrategien der Zentralschweizer Kantone
29.11.2024Verunreinigungen sind eine grosse Gefahr für Gewässer und das Grundwasser. Auch Schadstoffe aus der Landwirtschaft stellen ein Risiko für ober- und unterirdische Gewässer dar.
Deshalb werden die Landwirtschaftsbetriebe im Rahmen der Grundkontrolle für den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) regelmässig überprüft. Für diese Prüfung haben die Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz (KVU) eine Liste mit 13 Kontrollpunkten erarbeitet.
Diese Liste ist für Landwirtschaftsbetriebe als Selbstcheck verfügbar. So gelingt ein effektiver Gewässerschutz – und unangenehme Ergebnisse bei den Kontrollen werden vermieden. Die Hofkontrollen führt eine unabhängige Organisation durch. Stellt diese Mängel fest, so hält sie diese in einem Rapport fest. Die Betriebe haben in der Folge zwischen einem und zwölf Monate Zeit, die Unzulänglichkeiten zu beheben – je nach dem, wie umfangreich sich die Sanierungsmassnahme darstellt.
Die Betriebe können den Nachweis ihrer Massnahmen per Foto erbringen. Sollten sie die Frist jedoch verstreichen lassen, so verfügt die kantonale Behörde selbst über die Behebung der Mängel. Dem Betrieb können in dem Fall ausserdem die Direktzahlungen gekürzt werden.
Die Kontrolle umfasst dabei drei Bereiche:
Zuletzt werden Schächte kontrolliert, welche Wasser direkt in die Gewässer leiten. Gerade weil dieser Abfluss unmittelbar in Bäche, Flüsse oder Kanalisationssysteme läuft, müssen diese korrekt abgedeckt sein.
Merkblätter und Dokumente zu Landwirtschaft und Wasser