Eine Kuh steht auf einer Weide und frisst Gras.

Gefahr für Flüsse, Seen und Grundwasser

Auf Landwirtschaftsbetrieben bestehen bei der Lagerung und beim Umgang mit Düngern und Pflanzenschutzmitteln etliche Gefahren für die ober- und unterirdischen Gewässer. Deshalb sind die Betriebe dafür verantwortlich, dass ihre Lager, Silos, Wasch- und Umschlagplätze so gebaut und unterhalten werden, dass keine schädlichen Stoffe in die Umwelt gelangen.

Um dies sicherzustellen, hat die Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz (KVU) eine Liste mit 13 Kontrollpunkten erarbeitet. Diese werden im Rahmen der Grundkontrollen für den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) überprüft. Dank der ausgewiesenen Kriterien können Betriebe aber jederzeit selbst prüfen, ob sie für eine behördliche Inspektion gerüstet sind.

Neben Kontrollen sensibilisieren die Umweltschutzämter die Landwirtschaftsbetriebe zusätzlich für den Gewässerschutz und beraten sie zusammen mit den Landwirtschaftsämtern hinsichtlich der Umsetzung von praxisgerechten Massnahmen.

Gewässer schützen – aber wie?

Die Kriterien der für den Gewässerschutz der KVU sind aufgeteilt in drei Bereiche: Bauliche Massnahmen, Pflanzenschutz- und Treibstoffe sowie weitere diffuse Eintragsquellen.

Gülle und Mist müssen korrekt gelagert werden und die dafür gebauten Lager dürfen keine Mängel vorweisen. Sind Silos oder Güllelager undicht, können verschmutztes Wasser oder Düngemittel direkt in Oberflächengewässer ablaufen oder ins Grundwasser einsickern. Deshalb dürfen an diesen Anlagen weder Risse noch Schäden festgestellt werden. Mistplätze wiederum benötigen einen Randabschluss welcher sicherstellt, dass das Mistwasser in das Güllelager abfliesst.

Der Umgang mit Pflanzenschutzmitteln (PSM) sowie der dazugehörigen Spritz- und Sprühgeräte wird ebenso geprüft. Nicht nur müssen diese ordnungsgemäss gelagert werden, sondern auch der Befüllungs- und Reinigungsplatz darf keine Schäden und Risse im Belag aufweisen. Nur so kann das Versickern von PSM im Boden verhindert werden. Ebenfalls muss ein Betrieb seine Treibstoffe, Fette und Öle sauber lagern und der Betankungsplatz für die Maschinen muss in gutem Zustand sein. Auch hier gilt: Hat der Platz Risse, versickern Diesel oder andere umweltschädlichen Stoffe direkt im Boden.

Zuletzt werden auch die betriebsnahen Weiden und Schächte kontrolliert. Vegetationsfreie, morastige Stellen müssen ausgezäunt sein, weil dort Schad- und Düngstoffe direkt versickern können. Und da Schächte oft eine direkte Verbindung zu einem Gewässer darstellt, müssen diese korrekt abgedeckt sein, damit PSM und Nährstoffe nicht in diese abfliessen können.

Mangel festgestellt – Was tun?

Die Kontrollen werden im Auftrag der Kantone durch eine unabhängige Organisation durchgeführt. Stellt diese auf einem Betrieb Mängel fest, hält sie diese im Kontrollrapport fest. Die betroffenen Betriebe erhalten für die Behebung der Mängel eine Frist von einem bis zwölf Monaten.

Werden die Mängel nicht oder nicht fristgerecht behoben, so verfügt die zuständige kantonale Behörde die Behebung des Mangels und dem Betrieb werden die Direktzahlungen gekürzt.