Die Gesundheit der Zentralschweizer Gewässer ist von invasiven, gebietsfremden Tieren und Pflanzen bedroht. Etwa die Quaggamuschel hat sich in Bodensee und Rhein bereits so stark verbreitet, dass der Fischfang und die Infrastruktur schon jetzt stark leiden. In den Zentralschweizer Seen kommt die Quaggamuschel nach aktuellem Kenntnisstand noch nicht vor!

 

Damit das so bleibt gilt ab dem 1. Juli 2023 eine Bootsreinigungspflicht,

 

so hat es die Zentralschweizer Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz beschlossen. Basierend auf den kantonalen Schifffahrtsgesetzgebungen müssen alle in den Kantonen Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug immatrikulierten Schiffe gründlich gereinigt werden, bevor sie in einem Zentralschweizer See eingewassert werden dürfen. Auch der Kanton Luzern wird diese Reinigungspflicht in seiner kantonalen Verordnung noch verankern. Die Reinigungspflicht gilt auch für Schiffe, die innerhalb der Zentralschweiz das Gewässer wechseln.

 

Reinigungsstellen für Schiffe und Boote:

Schiff richtig reinigen

Hier finden Sie eine Anleitung für die fachmännische Bootsreinigung:

 

Zur Anleitung