Feuerungsanlagen in Industrie, Gewerbe und Haushalten belasten die Luftqualität. Obwohl die Luftbelastung dank technischem Fortschritt seit den 90er-Jahren stark zurückgegangen ist, stossen Feuerungen noch immer eine bedeutende Menge an Luftschadstoffen aus.

Deshalb sind in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) klare Emissionsgrenzwerte für den Betrieb von Feuerungen festgelegt. Damit diese eingehalten werden, finden regelmässig Kontrollen durch Feuerungskontrolleure statt. In der Zentralschweiz werden die Gemeinden und Kantone dabei durch die Geschäftsstelle Feuerungskontrolle unterstützt, die von den Zentralschweizer Kantonen und dem Verband der Innerschweizer Feuerungskontrolleure (VIF) ins Leben gerufen wurde.

Heizen mit Holz – aber richtig

Wer mit Holz heizt, bedient sich eines einheimischen Rohstoffs und eines erneuerbaren, nicht fossilen Energieträgers. Deshalb sind die CO2-Emissionen und damit der Treibhausgaseffekt bei Holzfeuerungen deutlich geringer, als wenn mit Öl oder Gas geheizt wird. Allerdings ist bei kleinen Holzheizungen der Ausstoss von Feinstaub problematisch, da normalerweise keine Filter eingebaut sind. Dieser Feinstaub, zu welchem auch Russpartikel zählen, gefährdet die menschliche Gesundheit.

Mit einem korrekten Betrieb können die Feinstaubemissionen reduziert werden. Damit wird sichergestellt, dass die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden. Sind Feuerungen nicht richtig eingestellt oder veraltet, entweichen hingegen grosse Mengen an Schadstoffen.

1. Nur trockenes Holz verbrennen

Verwenden Sie ausschliesslich naturbelassenes Holz, das zuvor ein bis zwei Jahre an einem geschützten Ort getrocknet wurde. Vor dem Feuern sollte das Holz einen Tag in einem beheizten Raum zwischengelagert werden. Benützen Sie kein (Zeitungs-)Papier als Anzündhilfe, sondern Anzündhilfen aus dem Handel wie z.B. wachsgetränkte Holzwolle.

2. Keinen Kehricht oder Altholz in den Ofen

Verbrennen Sie keinen Kehricht und zudem kein Holz von Ein- und Mehrwegpaletten, Kisten, Harassen, Material von Gebäuderenovationen, Abbrüchen oder von Baustellen. Die entstehenden Abgase sind nicht nur schädlich für die Umwelt, sondern auch für die Heizanlage. Deshalb ist es verboten, diese Materialien zu verbrennen.

3. Feuerraum richtig einräumen

Je nach Feuerraum sollten Sie das Holz anders schichten. Überall gilt: Überladen Sie den Feuerraum nicht!

  1. Grosser Feuerraum: Schichten Sie die Scheiter als Kreuzbeige ein.
  2. Schmaler Feuerraum: Schichten Sie das Holz längs auf.
  3. Hoher, schmaler Feuerraum: Stellen Sie die Scheiter auf.
  4. Breite Feuerräume mit wenig Tiefe: Schichten Sie das Holz der Längsseite nach vorne auf.
  5. Speicheröfen: Füllen Sie die Scheiter mit der Stirnseite nach vorne ein.

4. Feuern Sie von oben nach unten an

Legen Sie vier dünne Tannenholzscheiter (ca. 3x3x20 cm) übers Kreuz aufeinander und dazwischen eine Anzündhilfe. Das Anfeuermodul kommt auf das aufgetürmte Feuerholz. Einmal entzündet, breitet sich das Feuer so von oben nach unten aus. Der Rauch entweicht so durch die heisse Flamme und die Kleinstpartikel verbrennen.

5. Luftzufuhr nicht unterbrechen

Das Feuer im Ofen muss konstant eine hohe Temperatur aufweisen. So stellen Sie sicher, dass die Feinstaubpartikel zuverlässig verbrennen. Schliessen Sie, solange das Feuer brennt, die Luftzufuhr oder die Kaminklappe NICHT!

6. Entsorgen Sie die erkaltete Asche im Hauskehricht

Bäume nehmen aus dem Boden Schadstoffe wie etwa Schwermetalle auf und speichern sie im Holz. Deshalb sollte die erkaltete Asche, die Spuren solcher Schwermetalle enthält, im Hauskehricht entsorgt und keinesfalls als Dünger im Garten oder Wald verwendet werden. Dies belastet sonst die Böden und schliesslich auch die eigene Gesundheit.

7. Warten Sie Ihren Ofen regelmässig

Regelmässige Reinigungen durch den/die Kaminfeger:in und Kontrollen der Heizanlagen verringern die Emissionen und ermöglichen die Einhaltung der Grenzwerte.

Geltungsbereich Feuerungskontrolle

Holz-Zentralheizungen bis 70 Kilowatt (kW) Feuerungswärmeleistung müssen alle vier Jahre gemessen werden. Bei Neuanlagen wird ausserdem eine Abnahmemessung durchgeführt, bei der neben den Kohlenmonoxidemissionen einmalig auch die Feststoffemissionen gemessen werden. Die Messpflicht gilt auch für gewerblich genutzte Backöfen und Pizzaöfen.

Für die übrigen, nicht-messpflichtigen Holzfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 70 Kilowatt gilt eine Kontrollpflicht mit Asche- und Zustandskontrolle. Die Kontrolle findet alle zwei Jahre statt. Von der Kontrollpflicht ausgenommen sind reine Pelletfeuerungen und selten benutzte Anlagen.

Bei Öl- und Gasfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 1 Megawatt (MW) wird das Einhalten der Grenzwerte für Kohlenmonoxid und Stickoxid alle zwei respektive alle vier Jahre überprüft, bei Kesseln zusätzlich die Abgasverluste. Bei Ölfeuerungen wird zudem die Russzahl kontrolliert.

Grössere Anlagen, d. h. Holzfeuerungen über 70 kW sowie Öl- und Gasfeuerungen über 1 MW, müssen alle zwei Jahre durch akkreditierte Firmen gemessen werden.