Bagger auf Baustelle

Auf Baustellen braucht es eine ganze Reihe an Maschinen und Werkfahrzeugen. Diese verursachen Emissionen. So wie es für Motoren von Privatfahrzeugen Abgasvorschriften gibt, existiert auch eine Richtlinie des Bundes für die Luftreinhaltung auf Baustellen, die Baurichtlinie Luft.

Die Richtlinie ist seit 2002 in Kraft und wird seither laufend ergänzt. Sie umfasst heute 56 Massnahmen. 2009 haben die Zentralschweizer Kantone acht dieser Punkte bestimmt, die für die Region besonders hohe Priorität haben und dazu die Kampagne «Gib8!» lanciert. Ziel der Kampagne war und ist noch immer, verantwortliche Fachpersonen im Baugewerbe sowie Ausbildungsstätten dabei zu unterstützen, die geltenden Vorschriften korrekt anzuwenden.

Praktische Hilfsmittel für eine erleichterte Anwendung im Alltag

Drei Infoblätter zur Kampagne informieren einfach und praxisorientiert, wer wofür zuständig ist, was es im Bewilligungs- und Ausschreibeverfahren zu berücksichtigen gibt und welche Vorschriften für Partikelfilter bei Fahrzeugen gelten.