Umwelt Zentralschweiz: Welche Rolle spielen Neobiota aktuell für die Gewässer in der Zentralschweiz, und warum ist das Thema in den letzten Jahren wichtiger geworden?
Lorenz Jaun: Die Entwicklung der standortfremden, invasiven Pflanzen und Tiere findet unter der Wasseroberfläche statt. Vielfach verdrängen diese Neobiota die standorttypischen, angepassten Arten unbemerkt und ohne einschneidende Auswirkungen auf die Seenutzungen. Mit der Ausbreitung der Quagga-Muschel zeigen sich nun sowohl ökologische Folgen auf die Biodiversität als auch wirtschaftliche Auswirkungen in den Seenutzungen. Darum hat das Thema breitere Beachtung gefunden.

Welche ökologischen und nutzungsbedingten Auswirkungen haben invasive gebietsfremde Arten auf unsere Seen und Flüsse?
Mit der direkten Konkurrenz für einheimische Arten mit ähnlichem Nahrungs- und Lebensraum kann die Biodiversität beeinträchtigt werden und es können auch indirekte Effekte auf das Ökosystem auftreten. Nutzungen, die vom Gewässer abhängig sind, wie die Berufs- oder Angelfischerei, Wasserentnahmen für z.B. Trink-, Kühl- oder Nutzwasser oder Wassereinleitungen z.B. für Abwasser sowie Erholungsnutzungen beispielsweise Baden und Bootsnutzungen können je nach Art der Neobiota unterschiedlich beeinträchtigt werden.

Kannst du konkrete Beispiele von problematischen Neobiota in der Region nennen und deren Auswirkungen kurz erläutern?
Das aktuelle Extrembeispiel ist die Quagga-Muschel, die sich invasiv verbreitet, vermehrt und Oberflächen massiv besiedelt. Die Muscheln filtrieren insbesondere auch die schwebenden pflanzlichen Nahrungsteilchen, sogenanntes Phytoplankton, aus dem Wasser, so dass für andere planktonfressende Organismen und schliesslich auch für Fische weniger Nahrung zur Verfügung steht. Zusätzlich sind auch Veränderungen der Nährstoffverteilung, der Artengemeinschaft und des Nahrungsnetzes, also des gesamten Ökosystems möglich. Für die Berufsfischerei kann dies eine grosse wirtschaftliche Beeinträchtigung darstellen. Durch die schnelle Vermehrung der Muschel auf allen Oberflächen wird auch ihre Arbeit aufwändiger. Insbesondere werden aber auch Rohre für Wasserentnahmen oder -einleitungen verstopft und müssen mit sehr hohen Kosten wieder frei gemacht werden. Dichte Ansammlungen im Uferbereich können auch lästige Auswirkungen für die Badenden oder die Bootsnutzungen bedeuten.

«Die Zusammenarbeit von Privatpersonen bis zu den Umweltfachstellen ist auf allen Ebenen zwingend notwendig, um das Problem der aquatischen Neobiota möglichst in den Griff zu bekommen.»

Lorenz Jaun – Amtsvorsteher des Amts für Umwelt im Kanton Uri

Welche Massnahmen sind besonders wirksam, um die Ausbreitung von invasiven Arten frühzeitig zu erkennen und zu verhindern?
Grundsätzlich ist es notwendig alle Beteiligten und Betroffenen frühzeitig zu informieren und zu sensibilisieren. Eine Verbreitung aquatischer Neobiota in andere Gewässersysteme soll möglichst verhindert werden, da eine wirksame Bekämpfung im Wasser nicht möglich ist. Dazu ist es auch notwendig die jeweiligen Neobiota im Gewässer rechtzeitig zu erkennen, um Schutzmassnahmen für noch nicht betroffene Gewässer treffen zu können. Wichtig ist die Verschleppung durch Schiffe, Wassersport- oder Fischereimaterial bei einem Gewässerwechsel zu unterbinden. Dazu wurde neben einer breiten Sensibilisierungskampagne auch die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht in der Zentralschweiz eingeführt und mit weiteren Kantonen umgesetzt. Diese Massnahmen vermindern auch das Risiko, dass sich zukünftig weitere aquatische Neobiota in unseren Gewässern verbreiten.

Was können Privatpersonen konkret tun, um die Einschleppung und Verbreitung von Neobiota in Gewässern zu vermeiden?
Bei immatrikulierten Schiffen gilt mittlerweile in vielen Kantonen die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht, aber auch beim Fischen, Stand-up-Paddeln, Tauchen sowie beim Einsatz von Kanus, Schlauchbooten oder anderen Wassergeräten müssen alle Gerätschaften gereinigt, kontrolliert und getrocknet werden. Ausserdem ist das Entsorgen von Abwasser bzw. Aussetzen von Tieren und Pflanzen, z.B. Krebse, Schildkröten sowie Aquarienfische, -tiere oder -pflanzen, oder das Freilassen von Köderfischen in einem Gewässer nicht zulässig.

Wie arbeiten Kantone, Gemeinden und Bund zusammen, um das Problem langfristig zu bewältigen?
Am Beispiel der Schiffsmelde- und -reinigungspflicht hat die Aufsichtskommission Vierwaldstättersee mit den Umweltfachstellen Zentralschweiz und der Fischereikommission Vierwaldstättersee die Schutzmassnahmen zuerst in den Zentralschweizer Kantonen eingeführt und dann mit weiteren Kantonen umgesetzt. Das praxisnahe Einbringen von Wissen und die Arbeit der Forschung sowie von Fach- und Umweltbüros ist dabei sehr wichtig. Auch die Unterstützung durch die Politik und andere Fachstellen wie Schifffahrtsbehörden, Seepolizei und Bund ist zentral. Zudem ist das Verständnis und aktive Engagement durch die Gemeinden, Fischereiverbände, Veranstaltende von nautischen Veranstaltungen sowie die Betreibende von Häfen, Werften, Reinigungs- und Einwasserungsstellen, Bade- und Campingplätzen, usw. entscheidend für die Umsetzung durch die Privatpersonen und öffentlichen Institutionen. Diese Zusammenarbeit auf allen Ebenen ist zwingend notwendig, um das Problem der aquatischen Neobiota möglichst in den Griff zu bekommen.

 

30. Juli 2026