Luftqualität: Saharastaub sorgt für erhöhte Feinstaub-Belastung
06.03.2026
Die Zentralschweizer Kantone untersuchen seit 2024 regelmässig Seewasserproben mittels eDNA auf das Vorkommen der Quaggamuschel. Wie im Vorjahr wurde die invasive Muschelart im Zugersee, Zürichsee und Vierwaldstättersee nachgewiesen. Neu wurden auch im Rotsee eDNA-Spuren festgestellt. In den übrigen beprobten Seen der Zentralschweiz gab es weiterhin keinen Nachweis.
Die Quaggamuschel stammt aus dem Schwarzmeerraum und wurde 2014 erstmals in der Schweiz nachgewiesen. Sie kann Gewässerökosysteme stark verändern, da sie grosse Mengen Plankton aus dem Wasser filtert und so Nahrungsnetze und Artenzusammensetzung beeinflusst. Zudem verursacht sie technische Probleme und wirtschaftliche Schäden, etwa durch Bewuchs und Verstopfungen in Trinkwasserfassungen, Kühl- und Heizsystemen oder Kraftwerksanlagen.
eDNA-Analysen als Überwachungsinstrument
Die eDNA-Methode ermöglicht den Nachweis von Arten über DNA-Spuren im Wasser. Sie ist einfach, standardisierbar, umweltschonend und kostengünstig und eignet sich besonders für regelmässige Kontrollen sowie für frühe Ausbreitungsphasen. Ein positiver Nachweis bedeutet jedoch nicht zwingend, dass sich eine Art bereits etabliert hat. Umgekehrt schliesst auch ein negativer Nachweis ein Vorkommen nicht mit Sicherheit aus.
Ergebnisse 2026
Die Untersuchungen bestätigten erneut das Vorkommen der Quaggamuschel im Zugersee und Vierwaldstättersee. In anderen beprobten Seen wie Ägerisee, Lauerzersee, Sihlsee, Wägitalersee, Lungerersee und Sarnersee wurde weiterhin keine Quaggamuschel-DNA nachgewiesen. Im Rotsee war eine von zwei Proben positiv. Da dieser mit Wasser aus dem Vierwaldstättersee gespiesen wird, war eine Ausbreitung dorthin absehbar. Ob sich die Art dort bereits etabliert hat, lässt sich erst durch den Nachweis ausgewachsener Tiere belegen.
Prävention und Schutzmassnahmen bleiben zentral
Präventive Massnahmen bleiben entscheidend, um bisher nicht betroffene Gewässer zu schützen. Die seit 2024 geltende Schiffsmelde- und -reinigungspflicht ist ein wichtiges Instrument gegen die Verschleppung invasiver Arten. Auch andere Wassernutzende wie Fischer, Paddler oder Taucher müssen ihre Ausrüstung vor dem Wechsel in ein anderes Gewässer gründlich reinigen, entleeren und trocknen. Die Kantone werden die Sensibilisierung und das Monitoring weiterführen.
Weitere Informationen:
Informationen zur Schiffsmelde- und
–reinigungspflicht:
umwelt-zentralschweiz.ch/
schiffsreinigungspflicht