Was haben der Riesenbärenklau, der Kirschlorbeer und die Kanadische Wasserpest gemeinsam? Alle drei Pflanzen gelten in der Schweiz als Neophyten. Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen, solche, die erst nach dem Jahr 1500 in Europa eingeführt wurden.

Viele dieser Arten sind unscheinbar und gefährden weder Mensch noch Natur. Doch einige vermehren sich unkontrolliert und verhalten sich invasiv. Diese invasiven Neophyten können massive Schäden und Probleme verursachen. Manche wurden bewusst eingeführt, etwa als Zierpflanzen für Gärten oder Aquarien, andere wurden unbemerkt durch Handels- oder Reisetätigkeit eingeführt.

Invasive Neophyten breiten sich unkontrolliert aus, man trifft sie verwildert auch ausserhalb von Gärten und Parkanlagen an. Ihr Schadpotential ist gross, deshalb werden sie aktiv und gezielt bekämpft.

Invasive Neophyten …

  • gefährden die Gesundheit von Mensch und Tier
  • verdrängen einheimische Pflanzen, verursachen ökologische Schäden
  • haben Einbussen in der Land- und Forstwirtschaft zur Folge
  • verursachen Schäden an Bauten und Infrastrukturanlagen

Gratis Neophytensack

Die Zentralschweizer Kantone setzen sich gemeinsam ein, um die Verbreitung invasiver Neophyten zu bremsen oder zu verhindern. Dazu ist die Bevölkerung angehalten, invasive Neophyten im eigenen Garten und auf dem eigenen Grundstück zu bekämpfen.

Das Pflanzenmaterial, das sich bei der Bekämpfung invasiver Neophyten ansammelt, gehört weder in die Natur noch auf den Kompost. Alle Pflanzenteile gehören in die Kehrrichtverbrennung.

Zu diesem Zweck bieten alle Zentralschweizer Kantone seit dem Frühjahr 2023 Neophytensäcke an. Die Säcke sowie die Entsorgung sind kostenlos. Je nach Kanton können die Säcke auf der Gemeinde oder im Werkhof bezogen werden. Kantonsabhängig ist auch die Entsorgung der Neophytensäcke: Entweder werden sie mit der Kehrrichtsammlung entsorgt oder können auf dem Werkhof abgegeben werden.

Was gehört in den Neophytensack?

Die Neophytensäcke sind ausschliesslich für die Entsorgung invasiver Neophyten vorgesehen.

Neophytensäcke, die für die Entsorgung andere Abfälle verwendet werden, werden nicht entgegengenommen. Nicht in den Neophytensack gehören andere Abfälle, wie Hauskehricht oder andere Gartenabfälle. Sie gehören in die dafür vorgesehene Entsorgung.

Hier finden Sie die Informationen zu allen Zentralschweizer Kantonen:
Neophyten korrekt und kostenlos entsorgen

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