Bauschutt gelagert auf der Deponie

2. Dezember 2021

Auch in den Zentralschweizer Kantonen sind die Bauabfälle mengenmässig die weitaus wichtigste Abfallkategorie. 2018 fielen beispielsweise im Kanton Luzern drei Millionen Tonnen Bauabfall an. Das meiste ist abgetragenes Material, um Platz für neue Gebäude zu schaffen. Rund ein Viertel sind Rückbaumaterialien, wenn Häuser oder Strassen abgerissen oder erneuert werden. Zum Vergleich: An normalem Haushaltsabfall fallen im Kanton Luzern rund 173’000 Tonnen pro Jahr an. Die Baubranche verursacht folglich rund 17-mal mehr Abfall als alle Privatpersonen zusammen.

«Bauwerk Schweiz» ist eine riesige Rohstoffmine

Die gute Nachricht: Bauabfälle sind in der Regel hochwertige Sekundärbaustoffe und bereits heute werden über 70 Prozent wiederverwertet. Das heisst aber auch, dass ein Drittel aller Bauabfälle ungenutzt auf Deponien landet. Wertvolle Ressourcen gehen verloren, obwohl sie für die Bauindustrie mit ihrem hohen Ressourcenverbrauch weiterhin nützlich sein könnten. Mit dem «Bauwerk Schweiz» steht im Prinzip eine riesige Rohstoffmine zur Verfügung (1).

Theoretisch müsste kein Kies mehr abgebaut werden

Bauschutt wiederzuverwerten, statt ihn zu entsorgen und dafür neue Baustoffe herzustellen, lohnt sich; im Portemonnaie und energetisch, wie eine aktuelle Studie (2) zeigt. Ein weiterer Vorteil ist, dass Natur und Landschaft geschont werden, weil weniger neue Rohstoffe abgebaut werden und es nicht noch mehr Deponieplatz braucht. Baufachleute haben berechnet, dass bei einer konsequenten Aufbereitung des Aushub-, Abraum- und Ausbruchmaterials heute für die Schweizer Betonproduktion kein Kies mehr abgebaut werden müsste (3). Falls anderseits die Rückbaumaterialflüsse in den kommenden Jahren weiter zunehmen, wie dies Modellierungen zeigen, droht der Deponieraum knapp zu werden.

Im Zentralschweizer Baugewerbe wird weniger Bodenmaterial wiederverwertet als angenommen. Bild: uwe Luzern
Neue Abfallverordnung nimmt Bauwillige in die Pflicht

Genau hier setzen Kantone und Bund jetzt an. Während in der Schweizer Abfallpolitik lange die fachgerechte Entsorgung von Abfällen im Vordergrund stand, lautet das Gebot der Stunde Kreislaufwirtschaft. Mit der Einführung der neuen Abfallverordnung VVEA hat der Bund den Kreislaufaspekt in den Vordergrund gerückt. Patrick Nanzer, Projektleiter Abfallbewirtschaftung beim Kanton Luzern sagt: «Bauabfälle sind grundsätzlich als Rohstoffe zu betrachten. Was sich nicht vermeiden lässt, müssen wir so weit wie möglich verwerten.»
Künftig müssen Bauwillige im Rahmen des Baubewilligungsgesuchs Angaben über die Art, Qualität und Menge der anfallenden Abfälle und über die vorgesehene Entsorgung machen. In bestimmten Fällen müssen sie in einem Entsorgungskonzept nachweisen, dass die angefallenen Abfälle entsprechend den Vorgaben der Behörde entsorgt worden sind.

Merkblatt für die praktische Umsetzung

Im Merkblatt «Bauabfälle: Schadstoffermittlung und Entsorgungskonzept» erklären die Zentralschweizer Kantone im Detail, wie die Verordnung des Bundes umgesetzt werden muss: Was muss ein Entsorgungskonzept enthalten? Wann ist eine Schadstoffermittlung erforderlich und wer darf sie durchführen? Welche Aufgaben obliegen den Gemeindebehörden bei der Baugesuchsprüfung? Das Merkblatt ist eine Kurzanleitung für die Vollzugsbehörden, aber auch für Bauherrschaften, Planungs- und Architekturbüros.

Die Zentralschweizer Kantone bearbeiten die Fragen rund um die Bauabfälle Hand in Hand. Information und Aufklärung sind dabei besonders wichtige Aspekte, wie Patrick Nanzer erklärt: «Möglichst viele Akteure sollen erkennen, dass es sich lohnt, Recyclingmaterial einzusetzen.» Deshalb finden derzeit in den Zentralschweizer Kantonen Informationsveranstaltungen für kommunale und regionale Baubewilligungsbehörden statt.

Kanton Luzern legt Fundament für besseres Baustoffrecycling

Im Kanton Luzern wurden mit dem Bericht «Entwicklung einer Recyclingbaustoffstrategie für den Kanton Luzern» die Grundlagen für ein vermehrtes Baustoffrecycling erarbeitet. Das Werk bildet die Basis zur Erarbeitung eines Verwertungssystems und eines Massnahmenplans, der gemeinsam von den Akteuren der Bauwirtschaft und den Vollzugsbehörden entwickelt werden soll.