Um die Verkehrsverlagerung voranzutreiben, präsentierte das unter der Leitung der Zentralschweiz stehende Projekt iMONITRAF! am Transportforum in Innsbruck Vorschläge für die Weiterentwicklung der heutigen Gebühren für den LKW-Verkehr.
Die Alpenregionen Zentralschweiz, Tessin, Tirol, Bozen-Südtirol, Trento, Rhône-Alpes und Valle d’Aosta engagieren sich seit fast 10 Jahren gemeinsam im Netzwerk iMONITRAF! mit dem Ziel, die Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene voranzutreiben. Im Jahr 2012 wurde eine gemeinsame Resolution unterzeichnet. Darin bekräftigen die Regionen ihren Willen, gemeinsame Massnahmen zu planen und zu realisieren. Die Verkehrsverlagerung soll alle wichtigen Alpenübergänge umfassen und solidarisch ausgestaltet sein. Die Einführung von verkehrssteuernden Massnahmen wie z.B. einer Alpentransitbörse wird langfristig angestrebt. Gerade die Einführung einer Alpentransitbörse ist kurzfristig jedoch nicht realistisch, es fehlt der politische Konsens. Zudem gibt es auch juristische Hürden, allen voran das Landverkehrsabkommen zwischen der EU und der Schweiz, welche einer raschen Einführung im Weg stehen.
Neue Vorschläge für die Weiterentwicklung von Gebühren
Um trotzdem einen Schritt weiterzukommen, hat iMONITRAF! Vorschläge für eine Weiterentwicklung der LKW-Gebühren ausgearbeitet. Die heutigen LKW-Gebühren sollen im Sinn der Verkehrsverlagerung angepasst werden. Damit nimmt iMONITRAF! einen Vorschlag der Verkehrsminister der Alpenländer auf. Diese hatten sich an einer Ministerkonferenz im Jahr 2012 in Leipzig grundsätzlich dafür ausgesprochen, LKW-Gebühren unter dem Titel «Toll Plus» als mittelfristiges Verlagerungsinstrument einzuführen. iMONITRAF! hat dazu nun erste Vorschläge erarbeitet und diese anlässlich einer Verkehrswoche vom 23. – 26. Juni 2014 in Innsbruck vorgestellt.
Als zentrale Forderung sollen die externen Kosten, die durch den Strassengüterverkehr verursacht werden, Bestandteil der Gebühr werden bzw. stärkere Berücksichtigung finden. Da diese externen Kosten im sensiblen Alpenraum höher sind als im Flachland, soll, anders als die heute in der Schweiz erhobene leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe, im Alpenraum ein erhöhter Satz gelten. Zudem soll eine künftige Gebühr auch Infrastrukturkosten enthalten. Sowohl externe Kosten als auch Infrastrukturkosten sind je nach Korridor unterschiedlich, weshalb die Gebühren in einer gewissen Bandbreite den lokalen Bedingungen angepasst werden können, ohne jedoch Anreize für Umwegverkehr zu verursachen.
Die ersten Vorschläge gilt es nun weiter zu konkretisieren und in den betroffenen Ländern und der EU mit den zuständigen Fachstellen zu diskutieren. Ob aber mit neuen LKW-Gebühren neben der Finanzierung von Infrastrukturen und der Deckung von Umweltkosten auch eine Verkehrslenkung generiert werden kann, bleibt vorerst noch offen. Langfristig bleibt dies aber das Ziel von iMONITRAF!, so dass auch die Steuerungselemente wie eine Alpentransitbörse weiter auf der Agenda bleiben. Weitere Informationen zum Projekt iMONITRAF! finden Sie unter www.imonitraf.org.
Zentralschweizer Umweltdirektorenkonferenz ZUDK
Zug, 2. Juli 2014
Auskunft:
Rainer Kistler, Sekretär ZUDK, Amt für Umweltschutz Zug
Tel. 041 728 53 70 / Mail rainer.kistler@zg.ch
Erreichbarkeit:
Donnerstag, 3. Juli 2014, 08:00-12:00 Uhr