Eine Baumaschine trägt Boden ab

20. Mai 2022

Im Rahmen der Kantonalen Bodenüberwachung haben die Kantone Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri und Zug verschiedene Untersuchungen durchgeführt, um daraus Empfehlungen zum Umgang mit abgetragenen und schadstoffbelasteten Böden zu erarbeiten. Hier drei Projekte, die abgeschlossen sind. Jedes davon führt zu neuen Erkenntnissen und Empfehlungen und ist so eine wichtige Grundlage, um den Boden besser zu schützen.

1. Verwertung von abgetragenem Bodenmaterial

In Artikel 18 der Abfallverordnung VVEA ist sie festgehalten: die Pflicht zur Verwertung von abgetragenem Bodenmaterial. In der Praxis wurden bei der Umsetzung der Verwertungspflicht jedoch Defizite festgestellt. Die Zentralschweizer Kantone haben deshalb ein Konzept erarbeitet, um diese Defizite zu quantifizieren und zu begründen.

Die Untersuchung zeigt auf, wie viel Boden bei Tiefbautätigkeiten in der Zentralschweiz von 2014 bis 2018 abgetragen wurde. Ebenso, welcher Anteil davon als verwertbar gilt und wie hoch die Verwertungsquote ist. Hier einige Zahlen:

  • Jährlich wurden ca. 800’000 m3 festes Bodenmaterial, also Ober- und Unterboden, auf rund 160 ha abgetragen.
  • Davon sind 635’000 m3 von guter Qualität und somit verwertbar.
  • 80’000 m3 Bodenmaterial wurden direkt vor Ort wiedereingesetzt.
  • 300’000 m3 Bodenmaterial wurden andernorts einer Bodenverwertung zugeführt.
  • Rund 150’000 m3 wurden keiner Bodenverwertung zugeführt – im Idealfall hätten damit jährlich 15-30 ha degradierte Böden aufgewertet werden können.
  • Rund 90 % des Bodenmaterials stammen aus Tiefbautätigkeiten innerhalb der Bauzone.
  • Zur Verfügung stehen 54 % Unterbodenmaterial und 46 % Oberbodenmaterial.

Auffallend ist, dass deutlich mehr Unterboden auf dem Markt vorhanden sein müsste, als tatsächlich in Verwertungsprojekte gelangt ist. Eine mögliche Erklärung dafür könnte gemäss Bericht sein, dass bei kleineren und mittelgrossen Baustellen Unterboden oft nicht als solcher erkannt wird und zusammen mit dem Untergrundmaterial entsorgt wird. Eine weitere Möglichkeit ist, dass der ökonomische Anreiz zu gering ist, den Boden getrennt vom Untergrundmaterial abzutragen.

Grundsätzlich ist das Interesse an Bodenverwertungsprojekten bei den Tiefbauunternehmungen vorhanden. Doch selbst bei guten Rahmenbedingungen schätzen sie es als eher schwierig ein, solche Projekte im aktuellen Umfeld wirtschaftlich zu realisieren. Als gute Rahmenbedingungen gelten etwa geringe Abgaben an Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, pragmatische Bewilligungsverfahren, wenig eingeschränkte Umsetzungsfristen, einfache Erschliessung und die Möglichkeit, unter der Rekultivierung 1–2 Meter Untergrundmaterial einzubauen.

Aus dieser Untersuchung gehen folgende Empfehlungen hervor:
  • Frühzeitige Erstellung von Prognosen zu anfallenden Bodenkubaturen
  • Evaluation von Gebieten, die Verwertungsdefizite aufweisen
  • Unterstützung sinnvoller Verwertungsprojekte
  • Verbesserung des Datenmanagements zum Bodenmaterial-Stofffluss
  • Sensibilisierung und Schulung relevanter beteiligter Personen der Bauwirtschaft zum Unterboden als wichtige Ressource

2. Belastungshinweiskarte

Häufig wird bei Bauvorhaben Boden abgetragen. Dieser wird entweder am Entnahmeort wieder eingebaut oder abtransportiert und anderswo wiederverwendet, zum Beispiel für Rekultivierungen. Die Gefahr, dass mit Schadstoffen belasteter abgetragener Boden unkontrolliert verschoben wird, muss ausgeschlossen werden. Um den Umgang mit chemisch belasteten Böden in der Zentralschweiz zu verbessern, ist eine Belastungshinweiskarte als Planungsgrundlage vorausgesetzt. Die Belastungshinweiskare liefert Hinweise auf Flächen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit mit Schadstoffen belastet sind.

In der Zentralschweiz pflegen aktuell die drei Kantone Luzern, Uri und Zug entsprechende Verzeichnisse.

Mit der vorliegenden Auswertung zur Belastungshinweiskarte wurde eine gemeinsame Grundlage geschaffen, die einen einheitlichen kantonalen Vollzug im Umgang mit belasteten Böden ermöglicht. Dazu wurden Gemeinsamkeiten und Unterschiede der sechs Kantone auf Basis der vorhandenen Bodenanalysedaten untersucht. Die Auswertung zeigt, dass die Belastungssituation in der Zentralschweiz mit jener der übrigen Schweiz vergleichbar ist – es bestehen jedoch auch regionale Unterschiede. Zudem wurden bestehende Bodenhinweiskarten so gut wie möglich in die gemeinsame Kartengrundlage integriert.

3. Umgang mit belasteten Böden

Als Grundlage für das Vollzugskonzept Umgang mit belasteten Böden dienen die Belastungshinweiskarten. Zusammen bilden sie das Fundament für den koordinierten Vollzug in den beteiligten Kantonen. Bei der Verwertung von abgetragenem Boden ist für die Kantone ein pragmatischer und verhältnismässiger Vollzug ebenso wichtig wie klare Verantwortlichkeiten für alle Beteiligten.

Zur Unterstützung stellen die Kantone für die Praxis die folgenden Hilfsmittel zur Verfügung:

  • Regelung der Aufgaben von Gemeinde- und Kantonsbehörden
  • Belastungshinweiskarte inkl. Regelung der Nachführung und der öffentlichen Zugänglichkeit
  • Anleitung zum Umgang mit der Belastungshinweiskarte
  • Checkliste Minimalanforderung an Baugesuche aus Sicht Boden- und Umweltschutz
  • Vorlage Entsorgungs-/Verwertungsbescheinigungen zuhanden der Bauherrschaft

Zur Kontrolle führen die Kantone stichprobenartige Überprüfungen von Baubewilligungen sowie von Entsorgungs- und Verwertungsbescheinigungen durch.

Ausblick

Die nächste Phase der Kantonalen Bodenüberwachung startet 2022 und dauert bis 2025. In dieser Phase setzen die Zentralschweizer Kantone den Fokus auf «Chemische Belastungen». Der Schwerpunkt liegt auf Schadstoffbelastungen des Bodens, die über den Prüfwerten liegen, wie sie in der Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo) festgehalten sind.

Diese Massnahmen stehen im Fokus:
  • Flächen mit potenziell hoher Schadstoffbelastung und sensibler Nutzung/Bautätigkeit lokalisieren
  • Gefahrenabwehr: Handlungsbedarf identifizieren, Massnahmen prüfen und umsetzen, geeignete Schutz- und Beschränkungsmassnahmen festlegen und vorbereiten
  • Thematische Ergänzung zur Belastungshinweiskarte erstellen

Um die Böden langfristig vor Belastungen zu schützen, ist ein koordinierter Vollzug über die Zentralschweiz hinweg von grosser Bedeutung. Dazu müssen alle Beteiligten – von der Vollzugsbehörde bis zu den ausführenden Bauunternehmungen – ihren Beitrag leisten.