Wellen in Gewässer, im Hintergrund Berge

Je mehr Menschen über die Verhaltensregeln an Gewässern Bescheid wissen und sie umsetzen, umso besser können wir unsere Seen und Flüsse schützen.

Gewässermonitoring

Um den Erfolg der Massnahmen zu überprüfen und mögliche neue Arten frühzeitig festzustellen, überwachen die Kantone die Artenzusammensetzung in den Zentralschweizer Gewässern. Sie nehmen Wasserproben und analysieren diese im Labor. Immer häufiger wird sogenannte Umwelt-DNA (environmental DNA, eDNA) analysiert. Bei dieser Methode werden einzelne Arten über DNA nachgewiesen. Die DNA gelangt über Haut- und Schuppenpartikel oder Ausscheidungen ins Wasser.

Gesetzliche Grundlagen

Verschiedene Gesetze und Verordnungen regeln den Umgang mit invasiven Neobiota direkt oder indirekt. Das Umweltschutzgesetz (USG) und die Freisetzungsverordnung (FrSV) bilden die massgeblichen gesetzlichen Grundlagen für alle Artengruppen. Zusätzlich kommen spezifische Rechtsnormen zur Anwendung, z. B. das Bundesgesetz über die Fischerei (BGF) mit zugehöriger Verordnung. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Gesetzen und Verordnungen sind in der Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten zu finden.

Kontakte

Bei Fragen zu Neobiota oder zum Gewässerschutz allgemein geben Ihnen diese Stellen in den Kantonen gerne Auskunft:

Alternativ können Sie sich auch ans Sekretariat Umwelt Zentralschweiz wenden.