Kursschiffe, Motorboote und Segelschiffe auf dem See

Helfen Sie mit, die Ausbreitung aquatischer Neobiota zu verhindern!

Oft werden aquatische Neobiota unbemerkt durch den Menschen verbreitet: Sie werden mit Schiffen von einem Gewässer zum nächsten verschleppt. Einige aquatische Neobiota, wie Muscheln und Fischeier, können mehrere Stunden bis Tage ausserhalb des Wassers überleben. Neobiota wie die Quaggamuschel verbreiten sich invasiv und bedrohen das Gleichgewicht von Ökosystemen.

Für Boote und Schiffe auf Zentralschweizer Seen gilt seit dem 1. Juli 2023 eine Reinigungspflicht, wenn sie das Gewässer wechseln. So wird die Verbreitung invasiver Neobiota, wie etwa die Quaggamuschel, verhindert.

Diese Reinigungspflicht wird ab dem Sommer 2024 in eine umfassende Schiffsmelde- und -reinigungspflicht ausgebaut. Schiffslenkende müssen dann neu Gewässerwechsel von immatrikulierten Schiffen online melden und diese vor der Einwasserung professionell reinigen lassen. Für nicht immatrikulierte Schiffe ist die Reinigung wie bisher eine Empfehlung.

Schiffsreinigungspflicht

Folgende Regeln gelten beim Gewässerwechsel

Bis die Schiffsmelde-und reinigungspflicht im Sommer 2024 eingeführt wird, gilt vor jedem Gewässerwechsel:

1. Reinigen Sie nach dem Auswassern alles mit einem Hochdruckreiniger, möglichst mit heissem Wasser. Die Reinigung muss auf einem Platz mit Anschluss an die Kanalisation durchgeführt werden. Lassen Sie Bilgen- und Restwasser vollständig ab. Ölverschmutztes Wasser unbedingt separat entsorgen!

2. Kontrollieren Sie Schiffsrumpf, -anhänger, Motor, Taue, Anker sowie Sport- und Fischereigeräte auf Rückstände von Pflanzen und Tieren.

3. Trocknen Sie die Ausrüstung vor der Nutzung auf einem anderen Gewässer vollständig.

 

Anleitung zur Schiffsreinigung des Kantons Zürich:

Schiffsreinigungsstellen in der Zentralschweiz

(gültig bis Sommer 2024)

 

 

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